Nidwalden

Revolution im Ordnungsrecht: Kanton digitalisiert Bussenverfahren ab 2025!

Die neue Ordnungsbussenverordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und markiert einen bedeutenden Schritt zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung im kantonalen Rechtssystem. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi betont, dass die überarbeitete Regelung die Anwendung des Rechts erleichtert und die Ahndung von kleineren Übertretungen verbessert. Die Verordnung umfasst nun klare Richtlinien für die gesetzlichen Sanktionen, die auf maximal 300 Franken festgelegt sind.

Ein neuer Bussenkatalog listet spezifische Verstöße auf, wie etwa Ruhestörungen mit 100 Franken Bußgeld oder nicht beseitigten Hundekot, ebenfalls für 100 Franken. Die Bestimmungen regeln auch, welche Behörden, neben der Polizei, befugt sind, Ordnungsbussen zu verhängen – darunter die Hundekontrolle und Umweltbehörden. Ein weiterer spannender Aspekt ist die Einführung eines digitalen Verfahrens: Ordnungsbussen können nun über QR-Codes online eingesehen und bezahlt werden, was den Prozess erheblich vereinfacht und ressourcenschonend gestaltet.

Quelle
Kanton Nidwalden

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