Im Nidwaldner Kantonsparlament wird die Idee einer Stellvertreterregelung für abwesende Landrätinnen und Landräte vehement diskutiert. Eine Motion, eingereicht von Anette Blättler und Mitunterzeichnenden, fordert eine Lösung, um trotz Abwesenheiten den Informationsfluss und die politische Arbeit aufrechtzuerhalten. Der Regierungsrat hingegen äußert sich kritisch und empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Nach Einschätzung des Regierungsrats ist eine Stellvertretung derzeit durch die kantonale Gesetzgebung nicht möglich. Eine Änderung der Kantonsverfassung wäre notwendig, was in anderen Kantonen unterschiedlich geregelt ist. Der Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi zufolge würde eine sporadische Vertretung die Kontinuität und Qualität der politischen Entscheidungen gefährden. Zudem könnte dies den Eindruck erwecken, gewählte Vertreter seien nicht mehr persönlich verantwortlich. Angesichts der seltenen Abwesenheiten der Mitglieder hält der Regierungsrat eine Stellvertreterlösung für unverhältnismäßig und beantragt, die Motion abzulehnen.