Nidwalden

Steuergesetzrevision 2026: Nidwalden entlastet Familien und Mittelstand!

Der Kanton Nidwalden plant eine umfassende Steuerreform, die insbesondere Familien, den Mittelstand und Fachkräfte entlasten soll. Die Steuergesetzrevision 2026, die bereits positive Reaktionen während der Vernehmlassung erhalten hat, beinhaltet bedeutende Änderungen: Der Kinderabzug wird von 6.400 auf 8.000 Franken erhöht, während der Abzug für Fremdbetreuungskosten sogar auf 25.800 Franken steigen soll. Zusätzlich werden weitere Abzüge für die Eigenbetreuung von Kindern und ausserkantonale Ausbildungen angestrebt, um steuerliche Verbesserungen für alle Betroffenen zu schaffen.

Nidwalden profitiert von einem erwarteten jährlichen Plus von 5 Millionen Franken durch die OECD-Mindestbesteuerung, das für die Unterstützung von Kindesbetreuung und nachhaltigen Maßnahmen genutzt werden soll. Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die reduzierte Besteuerung auf bewegliches Vermögen beizubehalten, nachdem dies in der Vernehmlassung kritisiert wurde. Insgesamt wird die Steuerreform ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, auch wenn kurzfristig ein Rückgang der Steuereinnahmen zu erwarten ist. Der Regierungsrat sieht jedoch langfristige Vorteile, die die Attraktivität des Kantons steigern sollen.

Quelle
Kanton Nidwalden

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