Im Herbst 2025 hat das Schweizer Stimmvolk mit überwältigender Mehrheit dem Bundesbeschluss über die Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zugestimmt, wodurch der Eigenmietwert abgeschafft wird. Dieser Schritt bedeutet einen grundlegenden Systemwechsel in der Besteuerung von Wohneigentum, und die Kantone stehen vor der Herausforderung, neue bundesrechtliche Vorgaben zu implementieren.
Die anstehende Reform hat auch direkte Auswirkungen auf steuerliche Vorteile für energetische Sanierungen. So können im Kanton Nidwalden entsprechende Investitionen derzeit vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Landrat Matthias Christen und seine Mitunterzeichnenden drängen den Regierungsrat, Lösungen zu finden, wie diese Abzugsmöglichkeiten weiterhin bestehen bleiben können. Der Regierungsrat zeigt Verständnis für die Bedeutung dieser steuerlichen Anreize zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung der Standortattraktivität. Daher empfiehlt er dem Landrat, das Postulat zu genehmigen und im Zuge der erforderlichen Revision des kantonalen Steuergesetzes eine genaue Prüfung dieser steuerlichen Begünstigungen vorzunehmen.



