Nidwalden

Tierhalter aufgepasst: Registrierungsfrist bis 31. Januar 2025!

Tierhalter in der Region müssen jetzt handeln! Laut neuer Verordnungen sind alle, die Hausgeflügel, Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Fische oder Bienen halten, verpflichtet, ihre Tierhaltung beim Amt für Landwirtschaft bis spätestens 31. Januar 2025 zu registrieren. Egal, ob es sich um große Betriebe oder Hobbytierhaltungen handelt, alle müssen sich an die Vorschriften halten. Wer seine Tierhaltung ändert, muss das innerhalb von 10 Tagen melden.

Im Februar 2025 steht außerdem die landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung an, und diese wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Betroffene Landwirte und Tierhalter werden über den Prozess informiert und müssen ihre Daten online im Agriportal zwischen dem 3. und 24. Februar angeben. Auch hier sind fälschliche Angaben gefährlich: Bei Verstöße drohen Kürzungen oder sogar Verweigerungen von Direktzahlungen. Es ist also höchste Zeit, sich um die Registrierungen zu kümmern, sonst könnten finanzielle Einbußen die Folge sein! Wer bis Ende Januar keinen Informationsbrief erhalten hat oder seine Tierhaltung neu registrieren muss, sollte sich dringend an das Amt für Landwirtschaft wenden.

Quelle
Kanton Nidwalden