Das lange Warten hat ein Ende! Der Kanton Nidwalden steht an der Schwelle zu seinem ersten Öffentlichkeitsgesetz! Der Regierungsrat hat eine Gesetzesvorlage verabschiedet, die den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Dokumenten erleichtern soll. Dies ist eine dringende Antwort auf das Bedürfnis nach Transparenz. Der Schritt wurde in der Vernehmlassung überwiegend positiv aufgenommen, da es an der Zeit ist, dass auch Nidwalden Transparenz bietet – wie es viele andere Kantone und der Bund bereits tun.
Ein heiß diskutierter Punkt war, welche öffentlichen Organe unter das Gesetz fallen. Der Regierungsrat besteht darauf, dass auch selbständige Anstalten und Korporationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, einbezogen werden. Auch Verwaltung, Gericht und Gemeinden stehen auf der Liste. Während die Einsichtnahme in amtliche Dokumente grundsätzlich möglich ist, wird bei aufwändigen Anfragen ein Kostenvorschuss verlangt. Zudem gibt es klare Regeln für die Veröffentlichung von Protokollen parlamentarischer Kommissionen: Diese werden erst nach Abschluss der entsprechenden Geschäfte im Landrat zugänglich gemacht.
Trotz dieser Fortschritte bleibt der Zugang eingeschränkt, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen auf dem Spiel stehen. Die Grundlage für den neuen Gesetzesentwurf ist gelegt, und eine Einführung ist für Anfang 2026 geplant. Nidwalden wird transparenter – ein aufregender Schritt in die richtige Richtung!