Im Kanton Nidwalden steht eine wichtige Änderung im Gesetz an: Eine gesetzliche Grundlage zur Offenlegung der Interessenbindungen von Richtern, Staatsanwälten und Mitgliedern der Schlichtungsbehörden wird eingeführt. Diese Teilrevision des Gerichtsgesetzes zielt darauf ab, berufliche Haupt- und Nebentätigkeiten sowie Funktionen in Führungs- und Aufsichtsgremien transparent zu machen. Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen ohne potenzielle Interessenkonflikte bleiben ausgenommen. Sollten dennoch Konflikte auftreten, gelten die bestehenden Ausstandsregelungen.
Die Vernehmlassung zur Teilrevision fiel durchweg positiv aus, weshalb der Regierungsrat die Vorlage nun an den Landrat verabschiedet hat. Der Landrat wird im Herbst darüber beraten. Die neue Gesetzgebung soll bis Ende 2025 in Kraft treten und wird in elektronischer Form auf der Website des Kantons veröffentlicht, so dass Bürger sich über die Interessenbindungen informieren können – ähnlich wie bei den Mitgliedern des Regierungsrats und des Landrats. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi betonte die Bedeutung dieses Schrittes für das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz. Ein jährliches Update des Registers ist ebenfalls vorgesehen.