Sidebar Werbung
Sidebar Werbung

Bei einer Schwerverkehrskontrolle am Samstag, dem 3. August 2024, auf der Autobahn A2 in Stans hat die Kantonspolizei Nidwalden einen Lastwagenfahrer mit inländischen Kennzeichen aus dem Verkehr gezogen. Bei der Untersuchung seiner Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten wurden gravierende Verstöße gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) festgestellt. Der Chauffeur hatte wiederholt die gesetzlich vorgeschriebene täglichen Ruhezeiten ignoriert und auch die erforderlichen Arbeitspausen nicht eingehalten.

Diese nicht zum ersten Mal entdeckten Verstöße führen nun zu einer Anzeige gegen den Fahrer, der bereits im Dezember 2023 wegen ähnlicher Verstöße zur Rechenschaft gezogen wurde. Neu wird auch sein Arbeitgeber, der außerhalb des Kantons ansässig ist, angezeigt. Laut dem Strassenverkehrsgesetz könnte der Arbeitgeber jetzt ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, da er die fraglichen Verstöße nicht genügend verhindert hat.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren
In-article Werbung
In-article Werbung