Am 20. Januar 2025 wird ein entscheidender Schritt für die Filmförderung in der Zentralschweiz getan! Alle sechs Kantone der Region haben sich auf einheitliche Filmförderungsrichtlinien verständigt, die jährlich bis zu 1,6 Millionen Franken bereitstellen. Diese harmonisierte Strategie verspricht eine klare Bewertung von Filmprojekten nach einheitlichen Kriterien – ein einmaliges Modell in der Schweiz!
Die Neuerungen umfassen die Einführung von fünf Förderstufen statt bisher drei, was bedeutet, dass bereits die Entwicklung von Drehbuchvorlagen gefördert werden kann. Zusätzlich wird die Sichtbarkeit der Zentralschweizer Filme durch neue Gelder für die Filmverwertung gesteigert. Ein wichtiges Detail: Die Fördergelder müssen in der Region ausgegeben werden, wodurch der sogenannte „Regionaleffekt“ garantiert ist. Filmschaffende können sich ab sofort unter dem neuen Namen „Zentralschweizer Filmförderung“ an eine zentrale Anlaufstelle wenden, die von Manuela Forster geleitet wird. Ein aufregender Aufbruch für die Zentralschweizer Filmindustrie!