Zwei weitere Gemeinden, Oberdorf und Buochs, haben den ersten Schritt zur Umsetzung des neuen kantonalen Planungsgesetzes erfolgreich abgeschlossen. Der Regierungsrat hat ihre überarbeitete Ortsplanung genehmigt. Besonders in Oberdorf sorgt die Umwandlung von 6.500 Quadratmetern Kulturland in eine Wohnbauzone für Aufsehen. Doch nicht alles läuft reibungslos! Der Gewässerraum am Buochser Quai bleibt vorerst ungenützt, da ein Beschwerdeverfahren läuft, und in Oberdorf sind aufgrund von Fehlern Korrekturen notwendig.
Die neuen Bau- und Zonenreglemente von Buochs und Oberdorf sollen voraussichtlich im Herbst 2025 in Kraft treten. Mit diesen Änderungen setzen sieben von elf Gemeinden das neue Recht in die Tat um. Ennetbürgen wartet derzeit auf die Genehmigung seiner Planungsrevision, die für die zweite Jahreshälfte 2025 erwartet wird. Während in Beckenried, Dallenwil und Emmetten die Revisionsprozesse noch laufen, bleibt das alte Baugesetz bis zur endgültigen Verabschiedung in Kraft. Die Frist für die Umsetzung des neuen Planungsgesetzes endet am 1. Januar 2027.