Rotkreuz

Auto nach Hagelschaden verkaufen: So geht’s rechtlich sicher!

Ein Hagelschaden kann für Autobesitzer in der Schweiz oft zum wirtschaftlichen Totalschaden führen. Was passiert, wenn die Versicherung bereits gezahlt hat? Ist der Verkauf des beschädigten Fahrzeugs überhaupt noch möglich? Die Antwort ist eindeutig: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen!

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen, etwa durch diverse Dellen und Lackschäden. Selbst nach Zahlung der Versicherung bleibt das Auto im Eigentum des Versicherten, was den Verkauf unter besonderen Auflagen erlaubt. Wichtig ist, dass die Versicherung korrekt informiert wird und die Schäden beim Verkauf offen gelegt werden, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Wer sein Auto für mehr als den festgelegten Restwert verkauft, könnte sich eine Rückzahlung der Versicherungsleistung einhandeln. Verkäufer sollten sich daher eine schriftliche Bestätigung der Versicherung für den Verkaufspreis einholen.

Für Händler oder Bastler haben Autos mit wirtschaftlichem Totalschaden durchaus noch Wert, insbesondere wenn der Schaden rein optischer Natur ist. Unternehmen wie Swisscar offerieren Unterstützung bei der Vermarktung solcher Fahrzeuge – schnell und transparent. Ein wirtschaftlicher Totalschaden heißt also nicht das Ende für Ihr Auto!

Quelle
Oehler Web

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert