In der Schweiz sind die Krankenkassenprämien ein finanzieller Kraftakt! Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, muss schnell handeln und die Fristen im Blick behalten. Die Kündigungsfrist für die Grundversicherung endet am 30. November, wenn man zum 1. Januar die Versicherung wechseln will. Damit der Wechsel problemlos klappt, sollte die Kündigung schriftlich und idealerweise per Einschreiben erfolgen. Achtung: Wer noch offene Rechnung hat, kann nicht einfach kündigen – alle Schulden müssen vorher beglichen sein!
Für manche Versicherten könnte ein Sonderkündigungsrecht gelten, zum Beispiel bei Prämienerhöhungen – hier ist ein Wechsel auch außerhalb der regulären Fristen möglich. Wer clever sparen will, sollte spätestens im Oktober mit der Informationssuche beginnen, wenn die neuen Prämien veröffentlicht werden. Vergleichen lohnt sich! Mit der richtigen Kündigungsvorlage wird der Wechsel zum Kinderspiel, und man kann sich im neuen Jahr auf niedrigere Prämien freuen. Mehr Informationen gibt es unter krankenkasse-wechseln-schweiz.ch.