Im Handelsregister des Kantons St. Gallen wird in den letzten beiden Monaten des Jahres traditionell ein Anstieg von Anmeldungen verzeichnet. Besonders Geschäfte, die bis Ende Dezember eingetragen sein müssen, stehen jetzt im Fokus. Um sicherzustellen, dass Eintragungen rechtzeitig erfolgen, müssen diese Anmeldungen bis spätestens Freitag, den 12. Dezember 2025, beim Handelsregister eingereicht werden.
Alle Eintragungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nur begrenzt und je nach Kapazität bearbeitet werden. Unternehmen und Gründer sollten also schnell handeln, um Verzögerungen zu vermeiden und ihr Geschäft rechtzeitig im Handelsregister zu sichern.
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