St. Gallen

St.Galler Regierung: Neue Gesetze für Gemeindeautonomie im Visier!

Die St.Galler Regierung steht vor einem entscheidenden Schritt in der Gemeindegesetzgebung mit sechs geplanten Gesetzesnachträgen. Die vorberatende Kommission schlägt vor, auf zwei dieser Nachträge nicht einzutreten, während sie sich für die Annahme der anderen vier mit einigen Präzisierungen auspricht. Besonders ins Auge fällt der IV. Nachtrag, der eine schnellere Bestimmung von Ersatzverwaltungen bei Beschlussunfähigkeit von Gemeinderäten vorsieht. Zukünftig könnte jede Gemeinde einen festen Stellvertreter erhalten. Gleichzeitig will der V. Nachtrag den Weg für alternative Formen der Beschlussfassung ebnen, sollte eine Bürgerversammlung, etwa während einer Pandemie, ausfallen.

Die Kommission zeigt sich jedoch skeptisch: Eine Mehrheit ist der Meinung, dass das aktuelle Verfahren zur Besetzung von Ersatzverwaltungen effektiv genug sei und dass die geplanten Änderungen unnötig erscheinen. Im Gegensatz dazu wird die Klärung der Zulässigkeit von Volksmotionen im VII. Nachtrag als positiv gewertet, da dies eine frühzeitige Überprüfung von Anträgen ermöglichen würde. Die Diskussion wird im Kantonsrat in der kommenden Frühjahrsession fortgesetzt und soll voraussichtlich in der Sommersession 2025 in die zweite Lesung gehen.

Quelle
Kapo St. Gallen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert