Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 8. Juli 2025 bedeutende Anpassungen der Asylverordnung beschlossen, um den Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen die Integration und Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Eine zentrale Änderung betrifft die Motivationsprämie, die nun von CHF 3 pro Arbeitsstunde auf satte 20% des Nettolohns erhöht wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Betroffenen während ihrer Aufenthaltsdauer zu helfen, besonders da ihre Lohnforderungen an den Staat abgetreten werden, um Kosten für Unterkunft und Versorgung zu decken.
Zusätzlich wird die Förderung für Asylbewerber, die eine Lehre absolvieren, verbessert: Ihnen können während der Lohnzession bis zu zwei Drittel des Lehrlingslohns ausgezahlt werden. Um Klarheit zu schaffen, beinhaltet die überarbeitete Verordnung auch Bestimmungen zur Sicherstellung von Vermögenswerten dieser Personen, selbst wenn diese beim Erstkontakt mit den Behörden nicht offengelegt wurden. Um Missbrauch von Fürsorgeleistungen zu vermeiden, wird die Verordnung ebenfalls um eine entsprechende Regelung ergänzt.