Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2024 eine Stellungnahme zur EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verabschiedet. Diese betrifft insbesondere Regelungen zur Mutterschafts- und Vaterschaftsversicherung, die künftig von der Krankenversicherung in die Familienausgleichskasse (FAK) überführt werden sollen. Dies geschieht, um eine lange geforderte Anpassung zu realisieren und die Finanzierung über einen neuen Arbeitnehmerbeitrag von 0,2% des Lohns zu ermöglichen.
Ein wichtiger Punkt in den neuen Regelungen ist die Festlegung, dass Unfälle während der Elternzeit als Nichtbetriebsunfälle gelten, wodurch eine klare Abgrenzung zwischen verschiedenen Unfallarten geschaffen wird. Das Inkrafttreten dieser Maßnahmen ist für den 1. Januar 2026 geplant, um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im November 2024 in zweiter und somit abschließender Lesung behandeln.