Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung am 8. Juli 2025 den überarbeiteten Grenzvertrag mit Österreich verabschiedet. Dieser Vertrag, seit dem 1. Oktober 1960 in Kraft, regelt nicht nur den Verlauf der Staatsgrenze, sondern auch den Schutz der Grenzzeichen und die Privatrechtsverhältnisse zwischen den beiden Ländern. Angesichts moderner Anforderungen wird das Grenzurkundenwerk technisch aktualisiert, um den aktuellen Vermessungsmethoden wie GPS gerecht zu werden.
Eine wesentliche Änderung betrifft den Mindestabstand für Neubauten zur Staatsgrenze: Anstelle des bisherigen Abstands von 10 Metern gibt es künftig einen einheitlichen Freihaltebereich von nur einem Meter. Allerdings bleiben die allgemeinen baugesetzlichen Abstandsregelungen auch in Bezug auf diese neue Grenzverordnung bestehen. Damit wird eine Präzisierung und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben an der Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich erreicht.