Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 1. Oktober 2024 eine wichtige Stellungnahme zur Justizreform verabschiedet. Diese Reform betrifft die Änderung der Verfassung sowie des Gerichtsorganisationsgesetzes. In der ersten Lesung des Landtags am 14. Juni 2024 fanden die vorgeschlagenen Änderungen im Dienstrecht für Richter und Staatsanwälte breite Zustimmung, während die Verkürzung des Instanzenzuges hitzige Debatten auslöste.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einbeziehung der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, um einen Reformvorschlag zu erarbeiten, der auf einem dreiinstanzlichen Gerichtsmodell basiert. Ziel ist es, die Professionalität und Flexibilität der Justiz zu steigern und gleichzeitig die Personalressourcen zu schonen. Geplant ist außerdem die Integration des Verwaltungsgerichtshofs in den Obersten Gerichtshof, während das Obergericht als eigenständige Institution bestehen bleibt. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Qualität der Rechtsprechung, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz verbessern, indem zwei neue Richterstellen geschaffen werden. Der Landtag wird die Reformvorschläge voraussichtlich im November 2024 in einer zweiten Lesung behandeln.