Ab dem 1. September 2025 wird der Stoff Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide (TPO) aufgrund seiner reproduktionstoxischen Eigenschaften in der EU in kosmetischen Mitteln verboten. Mit der Verordnung (EU) 2025/877 müssen Produkte, die diesen Stoff enthalten, aus dem Verkehr gezogen werden.
TPO, ein Photoinitiator, wird häufig in UV-härtenden Gelen zur Nagelmodellage verwendet, wobei der Aushärtungsprozess durch UV-Licht aktiviert wird. Die Entscheidung der EU zielt darauf ab, die Sicherheit von Kosmetika zu erhöhen und potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren. Ab dem Stichtag dürfen kosmetische Artikel mit TPO nicht mehr verwendet oder verkauft werden.