Vaduz

Krankenversicherungsreform: Neue Leistungen ab Mai 2025 im Fürstentum!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 1. April 2025 wichtige Änderungen an der Krankenversicherungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Mai 2025 in Kraft treten. Unter den Änderungen fällt eine Klarstellung der Erstattungsbedingungen für Ernährungsberatung: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten bei einem Body-Mass-Index (BMI) von über 30 kg/m² und ab einem BMI von 25-30 kg/m², wenn eine Folgeerkrankung vorliegt, die durch Gewichtsreduktion positiv beeinflusst werden kann.

Weitere zentrale Punkte der Reform betreffen die medizinischen Masseure. Ab sofort werden ihre Leistungen, abgesehen von der Lymphdrainage bei Lymphödemen, nicht mehr von der OKP übernommen. Vorhandene Zulassungen der Masseure bleiben für fünf Jahre gültig. Zudem werden präventive Maßnahmen verstärkt: Die Triglycerid-Bestimmung wird ins Vorsorgeprogramm aufgenommen, während die Koloskopie zur Darmkrebsvorsorge in der Altersgruppe von 50 bis 69 Jahren zukünftig kostenfrei ist. Zudem wurde die HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) neu etabliert, um das Infektionsrisiko zu senken. Auch die Calpainopathie, eine seltene Muskelkrankheit, erhält eine Kostenbefreiung für Betroffene.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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