Vaduz

Liechtenstein: Bankenverordnung wird an EU-Richtlinien angepasst!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 11. März 2025, eine wichtige Änderung der Bankenverordnung genehmigt. Diese Anpassung dient der Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2024/1623, auch bekannt als CRR III. Diese Verordnung regelt entscheidende Aspekte wie Kreditrisiko, Kreditanpassungsrisiken, operationale und Marktrisiken sowie Eigenmitteluntergrenzen.

Die Änderungen sind direkt mit dem Inkrafttreten des EWR-Beschlusses am 6. Dezember 2024 verbunden und treten somit ohne weitere gesetzliche Regelungen in Liechtenstein in Kraft. Lediglich Anpassungen der nationalen Bankenverordnung sind erforderlich, um die neuesten EU-Vorgaben zu integrieren. Damit stellt das Fürstentum sicher, dass es auch weiterhin die höchsten europäischen Standards im Bankensektor erfüllt.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein