Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 5. November 2024 einen bedeutenden Schritt zur Sicherstellung der digitalen Resilienz im Finanzsektor beschlossen. In ihrer Sitzung verabschiedete die Regierung eine Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Verordnung 2022/2554 über digitale operationale Resilienz. Diese Entscheidung folgt der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag im Oktober, bei der das Vorhaben einstimmig unterstützt wurde.
Der Entwurf sieht vor, das neue EWR-DORA-Durchführungsgesetz zu schaffen, da wichtige Bestimmungen der Verordnung national umgesetzt werden müssen. Während die DORA sofort in Kraft tritt, sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich, um den künftigen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere die Vorabumsetzung der EU-Rechtsakte, die aktuell noch in den EWR-Vertrag integriert werden müssen.