Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 11. Februar 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen: Der Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Kinder- und Jugendgesetzes wurde verabschiedet. Die zentrale Neuerung? Die Anhebung der Altersgrenze für den Verkauf von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten von 16 auf 18 Jahre.
Diese Maßnahme folgt dem Trend in der Europäischen Union, wo der Verkauf an Minderjährige bereits weitreichend verboten ist. In der benachbarten Schweiz trat ein ähnliches Verbot am 1. Oktober 2024 mit einem neuen Bundesgesetz in Kraft. Der Schritt Liechtensteins markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung verstärkten Jugendschutz.