Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 25. März 2025, einen entscheidenden Schritt zur Reform des Gemeindegesetzes und des Gesetzes über das Landesbürgerrecht unternommen. In der Sitzung wurde ein Vernehmlassungsbericht verabschiedet, der auf eine Gesetzesänderung abzielt, die die Rechte und Pflichten aller in einer Gemeinde lebenden liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürger vereinheitlichen soll.
Die Initiative wurde durch eine Motion des Landtags, die am 8. Mai 2019 überwiesen wurde, angestoßen. Der neue Vorschlag sieht vor, dass die Befugnisse über die Aufnahme ausländischer Staatsbürger, die Verleihung des Gemeindeehrenbürgerrechts und die Wiederaufnahme in das Gemeindebürgerrecht nicht nur von den Gemeindebürgern, sondern von allen in der Gemeinde lebenden Landesbürgern getroffen werden können. Dies könnte zu einem gerechteren und einheitlicheren Bürgerschaftsprozess in Liechtenstein führen.