Vaduz

Liechtenstein plant Strassengesetz: Klarheit für Bau und Nutzung!

In der neuesten Sitzung am 11. März 2025 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein den Vernehmlassungsbericht für ein neues Strassengesetz verabschiedet. Dieses Gesetz soll eine rechtliche Grundlage für den Bau, Unterhalt und die Nutzung von Landstrassen schaffen. Besonders im Fokus stehen ein Bewilligungsverfahren für wichtige Tiefbauprojekte, spezielle Regelungen zur Enteignung und die Klärung von Abgrenzungsfragen zwischen Land, Gemeinden und Werkeigentümern. Gemeindestrassen bleiben von diesem neuen Gesetz unberührt.

Bisher existiert kein spezifisches Gesetz, das die Regelungen für den Bau und Unterhalt von Landstrassen definiert, was oft zu rechtlichen Unklarheiten geführt hat. Das geplante Strassengesetz soll hier Rechtssicherheit für Bürger und Behörden schaffen und sieht vor, dass das Land Kosten für die Bepflanzung angrenzender Parzellen sowie für den Bau neuer Radwege in Gemeinden übernehmen kann, um den Fahrradverkehr zu fördern. Die öffentliche Vernehmlassungsfrist endet am 15. Juni 2025. Der Bericht kann sowohl in der Regierungskanzlei als auch online eingesehen werden.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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