Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 5. November 2024 wichtige Änderungen des E-Geldgesetzes (EGG), Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) und Finanzmarktaufsichtgesetzes (FMAG) beschlossen. Mit diesen Anpassungen soll nicht nur das europäische Recht umgesetzt, sondern auch der neue Rahmen für die Banken- und Wertpapieraufsicht angeglichen werden.
Die Reformen konzentrieren sich auf die Vereinheitlichung der Anforderungen an Genehmigungen, Meldepflichten und die Befugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA). Auch die Gebührenregelungen werden grundlegend überarbeitet. Diese Schritte sind entscheidend, um die rechtlichen Grundlagen für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU zu stärken und die Finanzmarktaufsicht zu modernisieren.