Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 5. November 2024 wichtige Neuerungen im Bereich der Kryptowährungen beschlossen. In ihrer Sitzung verabschiedete sie eine Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1114, die Märkte für Kryptowerte regelt, sowie eine Anpassung des Sorgfaltspflichtgesetzes für Geldtransfers und bestimmte Kryptowährungen. Diese Gesetzesänderungen wurden bereits in der ersten Lesung am 3. Oktober 2024 im Landtag positiv bewertet, ohne dass Fragen aufkamen.
Zu den vorgeschlagenen Anpassungen gehören die Aufhebung diverser Genehmigungspflichten im Token- und VT-Dienstleistungsgesetz (TVTG), wodurch nur noch Meldepflichten an die Finanzmarktaufsicht (FMA) bestehen bleiben. Zusätzlich gibt es Änderungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) und eine neue Gebühr für die Überprüfung der Anwendbarkeit von Artikel 16 Abs. 2 MiCAR durch die FMA. Die neuen Gesetze sollen am 1. Februar 2025 in Kraft treten.