Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 25. Februar 2025 die Verabschiedung eines Vernehmlassungsberichts zu Änderungen des Treuhändergesetzes und des Gesetzes zur Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts beschlossen. Dieser Schritt folgt auf die kritische Länderprüfung durch MONEYVAL, die Liechtenstein 2021 unterzogen wurde. Dabei wurden zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, die nun dringend umgesetzt werden müssen, insbesondere in Bezug auf die unklaren Bestimmungen zu sogenannten „Associates“ im Genehmigungsverfahren.
Zusätzlich zielt die neue Vorlage darauf ab, bisherige gesetzliche Lücken über die Strafbarkeit von juristischen Personen im Treuhändergesetz zu schließen. Die geplanten Änderungen richten sich direkt nach den Auflagen der Experten des Europarates zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, um Liechtenstein rechtlich sicherer zu machen.