Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 5. November 2024 eine wichtige Stellungnahme zur Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes (CSG) verabschiedet. Dieser Schritt folgt auf die erste Lesung im Oktober 2024 im Landtag, wo das Gesetz einstimmig begrüßt wurde. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme auf Fragen reagiert, die während der Debatte aufkamen, aber noch nicht abschließend beantwortet wurden.
Jedoch zeigt sich, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) in liechtensteinisches Recht erhebliche Verzögerungen erleidet. Ein Entwurf für den EWR-Übernahmebeschluss steht noch aus, und ein Inkrafttreten ist nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund plant die Regierung, eine Vorabumsetzung des Gesetzes vorzunehmen, um proaktiv handeln zu können. Die Stellungnahme ist bei der Regierungskanzlei erhältlich.