Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 5. November 2024 bedeutende gesetzgeberische Änderungen beschlossen. In einer aktuellen Sitzung wurde der Bericht zur Änderung des EMIR-Durchführungsgesetzes sowie anderer Gesetze verabschiedet. Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung rechtlicher Grundlagen zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2021/23, die sich mit dem Krisenmanagement und der Sanierung zentraler Gegenparteien befasst und die bestehenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 („EMIR“) ergänzt.
Zentrale Gegenparteien spielen eine entscheidende Rolle im Finanzmarkt, indem sie als Vertragspartner zwischen Käufern und Verkäufern von Finanzinstrumenten agieren. Die neuen Regelungen sollen ein effektives Sanierungs- und Abwicklungsregime für diese Marktinfrastrukturen etablieren, vergleichbar mit bereits bestehenden Vorschriften für Banken. Dies stellt sicher, dass die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte in Liechtenstein gewahrt bleiben.