Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 21. Januar 2025 in einer entscheidenden Sitzung eine wichtige Abänderung der Preisbekanntgabeverordnung beschlossen. Mit diesem Schritt wird die EU-Richtlinie 2019/2161, bekannt als „Omnibus-Richtlinie“, endgültig in nationales Recht umgesetzt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und die Transparenz auf dem Markt zu erhöhen. Verbraucher sollen künftig korrekte Preisangaben erhalten, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können.
Die neuen Regelungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft und betreffen auch das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz sowie das Konsumentenschutzgesetz. Dies bedeutet weitreichende Veränderungen für die Preisangaben der angebotenen Produkte, die ab sofort verlässlicher und transparenter gestaltet werden müssen. Ein weiterer Schritt in Richtung mehr Schutz und Klarheit für die Käufer im Fürstentum!