Vaduz

Liechtenstein stärkt Produktsicherheit: Neues Gesetz für EWR-Markt!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 5. November 2024, einen bedeutenden Schritt in Richtung Verbraucherschutz und Produktsicherheit beschlossen. In ihrer Sitzung wurde der Bericht zur Änderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren verabschiedet, um die EU-Verordnung (2019/1020) zur Marktüberwachung umzusetzen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) den geltenden Vorschriften entsprechen und keine Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen.

Durch die Anpassung des Gesetzes wird die Rolle der Marktüberwachungsbehörden gestärkt, die nun enger mit Zollbehörden und anderen EWR-Staaten zusammenarbeiten werden. Zudem sind Hersteller, Importeure und Händler künftig verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Lieferketten bereitzustellen, was die Rückverfolgbarkeit von Produkten erheblich verbessert. Mit dieser Gesetzesänderung erfüllt Liechtenstein seine Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen und schafft eine einheitliche Rechtslage im Vergleich zu anderen EWR-Mitgliedstaaten.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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