Vaduz

Liechtenstein stärkt Trustrecht: Neue Regeln für mehr Transparenz!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 15. April 2025 einen wegweisenden Bericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet. Ziel der neuen Gesetzesvorlage ist es, die Überwachung der Verwaltung von Treuhandschaften zu verbessern und mögliche Kontrolldefizite auszuschließen. Für jede privatnützige Treuhänderschaft wird künftig die zwingende Bestellung eines Informationsberechtigten vorgeschrieben, der umfassende Informationsrechte erhält.

Zusätzlich wird die Aufsicht über gemeinnützige Treuhänderschaften, ähnlich wie bei gemeinnützigen Stiftungen, durch die neu benannte Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde geregelt. Diese Behördenstruktur soll sicherstellen, dass auch gemeinnützige Trusts transparent und effektiv verwaltet werden. Die Verantwortung für aufsichtsrechtliche Maßnahmen bleibt jedoch beim Landgericht, das als Aufsichtsgericht fungiert.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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