In einer wegweisenden Entscheidung hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein am 5. November den Aktionsplan Biodiversität 2030+ genehmigt. Ziel dieses ehrgeizigen Plans ist es, Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt im Land zu implementieren und somit die globalen Vorgaben der Biodiversitätskonvention zu unterstützen. Liechtenstein, seit 1998 Vertragsstaat, verfolgt das Ziel, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche effektiv zu schützen.
Der Aktionsplan, der auf der Website der Regierung unter Publikationen einsehbar ist, wird auch durch Beispiele wie den Ruggeller Naturschaugarten untermauert, der als erfolgreiches Modell für die Umsetzung solcher Maßnahmen gilt. Der Erhalt der biologischen Vielfalt stellt eine essentielle Grundlage für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel dar.