Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 15. April 2025 einen entscheidenden Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes verabschiedet. Das bestehende Gesetz, seit 2002 unverändert, muss dringend an die modernen Gegebenheiten angepasst werden, da technologische Fortschritte und neue Bauverfahren sowie gestiegene Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz eine Erneuerung nötig machen.
Die umfassende Überarbeitung zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu verringern und schnelle Reaktionen auf Verstöße auf Baustellen zu ermöglichen. Künftig werden klare Strukturen für die Sicherheitsplanung und -umsetzung geschaffen, was die Qualität der Baukoordination signifikant verbessern wird. Diese Maßnahmen erhöhen den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen und tragen zu einer zeitgemäßen Bauwirtschaft bei.