Vaduz

Liechtenstein und Belgien: Neuer Steuerpakt für bessere Investitionen!

Am 27. November 2024 hat Liechtenstein ein bedeutendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien paraphiert. Dieses Abkommen orientiert sich am internationalen OECD-Standard und bekämpft Steuerverkürzung und -vermeidung im grenzüberschreitenden Handel. Durch das DBA wird eine Doppelbesteuerung bei Einkommens- und Vermögenssteuern vermieden, und es entfallen Quellensteuern auf Konzern-Dividenden, Unternehmensdarlehen und Lizenzgebühren.

Zusätzlich enthält das Abkommen Bestimmungen zur Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds und Pensionsfonds, sowie einen Mechanismus zur Lösung komplexer Doppelbesteuerungsfälle. Es wird auch ein automatischer Informationsaustausch gemäß dem AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU gewährleistet. Die Details des Abkommens werden nach der Unterzeichnung publik gemacht.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein