Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 11. Februar 2025 bedeutende Maßnahmen zur Anpassung der Verordnung bezüglich der Ukraine-Situation beschlossen. Diese neuen Regelungen erweitern das bestehende Dienstleistungsverbot für Trusts und führen eine quartalsweise Meldepflicht für Transaktionen ein, die autonom nachvollzogen wird. Ziel ist es, die bisherige Politik konsequent fortzusetzen und die Rechtssicherheit für inländische Marktteilnehmer zu stärken.
Besonders im Fokus steht die Ausweitung des Dienstleistungsverbots auf Stiftungen und stiftungsähnliche Einrichtungen mit Bezug zu Russland. Dies soll das Vertrauen in den Finanz- und Wirtschaftsstandort Liechtenstein untermauern. Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit hat zudem eine praxisnahe Auslegungshilfe erstellt, die auf ihrer Webseite verfügbar ist. Diese Maßnahmen treten am 14. Februar 2025 in Kraft und sind Teil der umfassenderen Anstrengungen zum Schutz der Reputation Liechtensteins in der internationalen Finanzlandschaft.