Vaduz

Liechtensteins neue Düngeregeln: Bauern dürfen nur zu bestimmten Zeiten düngen!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, den 12. November 2024, wichtige Änderungen an der Gewässerschutzverordnung beschlossen. Ab sofort dürfen stickstoffhaltige Dünger nur noch in Zeiten ausgebracht werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff optimal aufnehmen können. Dies soll eine umweltfreundliche Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen gewährleisten.

Die neue Regelung beinhaltet eine zeitliche Vegetationsruhe, die an die Höhenlage der Ausbringungsflächen angepasst ist, während der das Düngen mit Stickstoff verboten ist. Diese Maßnahme ist Teil des agrarpolitischen Berichts 2022 und soll den Landwirten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung von Hanglagen bieten.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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