Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband haben am 17. Dezember 2024 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung für Lohn- und Protokollvereinbarungen in 15 Schlüsselbranchen beantragt. Dazu gehören unter anderem das Autogewerbe, das Baugewerbe, das Detailhandelsgewerbe und das Metallgewerbe. Diese Vereinbarungen legen die Mindestlöhne für verschiedene Arbeitnehmerkategorien fest und zielen darauf ab, faire Löhne zu sichern.
Zusätzlich wurde die Verlängerung von zwei bestehenden Gesamtarbeitsverträgen beantragt. Für den Gebäudereinigungs- und Hauswartdienste-, den Gipser-, Maler- und Gerüstbau- sowie den Zimmermeister- und Dachdeckerbereich wurden neue Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen und ebenfalls zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht.