Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung am 5. November 2024 beschlossen, das Landeskontingent für die Milchproduktion für das Jahr 2025 auf 14,6 Millionen Kilogramm unverändert zu belassen. Diese Entscheidung orientiert sich an der Empfehlung des Liechtensteiner Milchverbandes und basiert auf den Richtlinien der Milchmengenregelungsverordnung.
Das festgelegte Kontingent richtet sich nach dem Inlandsverbrauch, der auf der Anzahl der in Liechtenstein lebenden Personen sowie deren durchschnittlichem Konsum von Milch und Milchprodukten beruht. Die Zuteilung der individuellen Unternehmensliefermengen wird weiterhin durch den Liechtensteiner Milchverband organisiert.