Im Fürstentum Liechtenstein wurde das neue Cyber-Sicherheitsgesetz verabschiedet, das am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Dieses Gesetz bringt eine umfassende Totalrevision mit sich und setzt die EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) in nationales Recht um.
Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung einer Registrierungspflicht für Unternehmen, die unter das Cyber-Sicherheitsgesetz fallen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Stabsstelle Cyber-Sicherheit ein Registrierungstool online bereitgestellt. Unternehmen sollten sich rechtzeitig registrieren, um künftige Sicherheitsstandards einzuhalten.