Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, den 12. November 2024, eine wichtige Verordnung zur Änderung der Gewässerschutzverordnung verabschiedet. Diese Regelung besagt, dass stickstoffhaltige Dünger nur zu Zeiten ausgebracht werden dürfen, wenn die Pflanzen diesen aufnehmen können. Das bedeutet, dass eine festgelegte Vegetationsruhe, die sich an der Höhenlage der Felder orientiert, während dieser Zeit die Düngung untersagt.
Mit dieser Anpassung folgt die Regierung den Zielen des agrarpolitischen Berichts 2022, um Landwirten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer Hanglagen zu ermöglichen. Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, die Gewässer in Liechtenstein besser zu schützen und die Effizienz der Düngemitteleinbringung zu steigern.