Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 22. Oktober 2024 eine entscheidende Änderung der Handelsregisterverordnung beschlossen. Diese Maßnahme tritt im Zusammenhang mit der bevorstehenden Reform des Personen- und Gesellschaftsrechts in Kraft, die am 1. Januar 2025 wirksam wird. Ein zentrales Ziel der Gesetzesrevision ist die Verbesserung der Transparenz von Vereinen, die weitgehend Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke sammeln oder verteilen.
Die neuen Regelungen verlangen, dass gemeinnützige Vereine grundsätzlich ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Damit will die Regierung sicherstellen, dass das Bewusstsein für mögliche Missbräuche, wie etwa die Finanzierung von Terrorismus, geschärft wird. Diese Initiative zeigt das Bestreben Liechtensteins, höchste Standards der Transparenz und Sicherheit in der Vereinsarbeit zu fördern.