Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung am Dienstag, den 11. März 2025, bedeutende Beschlüsse im Bereich der Gesamtarbeitsverträge gefasst. Nach einem ergebnislosen Vernehmlassungsverfahren wurden für alle 15 Branchen, in denen derzeit allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge bestehen, neue Lohn- und Protokollvereinbarungen beschlossen.
Betroffen sind unter anderem das Autogewerbe, das Baugewerbe, der Einzelhandel, die Elektro- und Medientechnik, das Gärtnerei- und Floristengewerbe sowie das Gebäudereinigungshandwerk. Diese neuen Bestimmungen treten am 1. April 2025 in Kraft und dürften wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Sektoren haben.