Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 5. November 2024 bedeutende Weichenstellungen für das Aufsichtsrecht im Finanzsektor beschlossen. In einer Sitzung am 6. September 2024 hat der Landtag die ersten Berichte zur Schaffung neuer Gesetze für den Betrieb von Handelsplätzen und die Beaufsichtigung von Banken sowie Wertpapierfirmen diskutiert. Die geplanten Gesetzesentwürfe fanden breite Zustimmung und die parlamentarischen Debatten verliefen ohne Kontroversen.
Besonders im Fokus standen beim Wertpapierdienstleistungsgesetz Fragen zur Zielsetzung des neuen Gesetzes, den Definitionen von relevanten Begriffen und den Ermächtigungen der Finanzmarktaufsicht (FMA). Zudem wurde die zukünftige Systematik von Strafen und Bussen für Verstöße thematisiert. Die Regierung plant außerdem, eine Vorabumsetzung der relevanten Verordnungen vorzunehmen, um den Wertpapierfirmen eine reibungslose operativen Abläufe im EWR-Passporting-Regime zu ermöglichen. Alle Stellungnahmen sind über die Regierungskanzlei oder die offizielle Website abrufbar.