Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 11. März 2025 in einer Sitzung bedeutende Änderungen an zwei wichtigen Verordnungen beschlossen. Betroffen sind die Vermögensverwaltungsverordnung (VVO) und die Wertpapierfirmenverordnung (WPFV), die nun an die neuesten Entwicklungen angepasst wurden.
Die Änderungen geben Finanzinstituten klare Fristen für die Übermittlung von Informationen über Vergütungen sowie andere wichtige Daten an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) vor. Diese Anpassungen sind entscheidend für die Aufsicht und Transparenz im Finanzsektor und sollen die regulatorische Compliance der Wertpapierfirmen sowie der Vermögensverwalter verbessern.