Vaduz

Neues Medienförderungsgesetz: Qualität und Unterstützung für Liechtenstein!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, den 25. Februar 2025, in einer entscheidenden Sitzung die neu gefasste Medienförderungsverordnung (MFV) genehmigt. Diese Reform folgt auf die Anpassungen des Medienförderungsgesetzes, das am 5. Dezember 2024 vom Landtag verabschiedet wurde, und bringt wichtige Änderungen mit sich!

Neu definiert die Verordnung den Begriff „Medienmitarbeitende“: Künftig zählen nicht nur journalistische Redakteure, sondern auch Lektoren und Grafiker zu den förderfähigen Mitarbeitern eines Mediums. Um die Medienqualität zu sichern, müssen mindestens zwei hauptberufliche Medienmitarbeitende, die mindestens zu 50 Prozent angestellt sind, für die inhaltliche Gestaltung eines Mediums verantwortlich sein. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Standards in der Medienlandschaft des Fürstentums zu heben und die Förderung gezielt an Qualität zu koppeln.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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