Vaduz

Neues Pfandbriefgesetz: Sicherheit für Liechtensteins Immobilienmarkt!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 5. November 2024 wichtige Schritte zur Stärkung des Finanzmarktes beschlossen. In ihrer Sitzung wurde die Stellungnahme zum neuen Pfandbriefgesetz (PfbG) und zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet. Der Landtag hatte bereits am 2. Oktober 2024 in der ersten Lesung dem Eintreten zugestimmt und die grundlegenden Ziele der Regierung begrüßt. Diese zielen darauf ab, die Stabilität des Finanzplatzes zu erhöhen, eine sichere Refinanzierung des Immobilienmarktes zu gewährleisten und die Bürger vor den Folgen von Finanzkrisen zu schützen.

Für die zweite Lesung wird eine Anpassung des Pfandbriefgesetzes vorgeschlagen. Hierbei wird die Definition des Pfandbriefdarlehens präzisiert, indem die Pfandrechte an den Deckungswerten stärker betont werden. Das neue Gesetz soll am 1. Februar 2025 in Kraft treten.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein

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