Vaduz

Neues Strafrecht: Liechtenstein schließt Gesetzeslücke gegen Kriminalität!

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 22. Oktober 2024 den Vernehmlassungsbericht zur umfassenden Anpassung des Strafrechts beschlossen. Die Reform betrifft das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Strafvollzugsgesetz und weitere Gesetzestexte. Ein zentrales Element der Änderungen ist die Einführung eines Opportunitätsprinzips für die Staatsanwaltschaft, welches ihr erlaubt, Ermittlungen bei bestimmten Voraussetzungen nicht einzuleiten. Dies soll zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen führen und die Bearbeitung straffälliger Fälle optimieren.

Zusätzlich werden neue rechtliche Grundlagen für optische und akustische Überwachungsmethoden geschaffen, um den steigenden Herausforderungen durch organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität besser begegnen zu können. Diese Methoden könnten bei der Bekämpfung von Schwerkriminalität eingesetzt werden und schließen eine Lücke im bisherigen liechtensteinischen Recht, das in diesem Bereich hinter Ländern wie der Schweiz, Österreich und Deutschland zurückgeblieben ist. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. Januar 2025, der Bericht ist online über die Regierungswebsite abrufbar.

Ort des Geschehens

Quelle
Fürstentum Liechtenstein