Vaduz

Neues Vereinsrecht: Liechtensteiner Vereine müssen sich jetzt registrieren!

Am 1. Januar 2025 tritt in Liechtenstein eine bedeutende Revision des Vereinsrechts in Kraft. Der Schlüssel zu dieser Neuerung: Gemeinnützige Vereine sind jetzt verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen! Doch keine Panik! In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen. Wer zur Eintragung verpflichtet ist, muss einen Repräsentanten benennen und ein Mitgliederverzeichnis führen und aufbewahren – neue Regeln, die auch für revisionspflichtige Vereine gelten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung zur sogenannten Art. 180a-Person, die für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Hierbei werden die relevanten Bestimmungen klarer definiert: Revisionspflichtige Vereine müssen diese Person ohne Einschränkungen bestellen, während gemeinnützige Vereine unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet sind. Wichtig zu wissen: Sport- oder Freizeitvereine, die keine überwiegenden Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke sammeln oder verteilen, bleiben von diesen Änderungen unberührt.

Quelle
Fürstentum Liechtenstein